Auszug aus der Marktordnung
Mindeststandgröße auf allen Märkten 3 Meter ! Aufbau , Einfahrt und Platzvergabe erfolgen nach dem Eintreffen des Marktleiters durch den Marktleiter.
Der verkauf von lebenden tieren,nationalsozialistische artikel ,pornographische artikel,imitationen;replikate;blender;nicht ordnungsgemäss lizensierte tonträger,rauschmittel, sowie alle laut geltendem gesetzt nicht zum freien verkauf erlaubten gegenstände und produkte ist strengstens untersagt !
Verkauf von lebensmitteln nur nach schriftliche erlaubnis des veranstalters.
Hunde sind auf dem veranstaltungsgelände an der kurzen leine zu führen !
Die teilnahme an allen märkten ist kostenpflichtig !
mit aufbau des standes ist die standgebühr in voller höhe in bar fällig.
es wird die längste seite des standes nach laufenden meter standfläche berechnet !
Die aktuellen standmieten erfahren sie über unsere telefonische ansage, homepage,flyer oder unsere marktmeister vor ort.
kinderstandplätze: kinder bis 14 jahre haben einen meter standfläsche mit kinderartikeln frei;
Ein pkw ist ab 3 meter standfläche am stand kostenlos erlaubt-ausnahme mainwiese !
( ausnahme mainwiese würzburg - dort ist fahrzeug am stand immer gebührenpflichtig 4,- € )
Das verteilen von jeglicher werbung ist ohne schriftliche genehmigung des veranstaltersverboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Das betreten des veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene gefahr !
Den anweisungen des marktpersonals ist folge zu leisten !
Alle termine vorbehaltlich behördlicher genehmigung; Der Veranstalter hat das Hausrecht