Auszug aus der Marktordnung

Mindeststandgröße auf allen Märkten 3 Meter !  Aufbau , Einfahrt und Platzvergabe erfolgen nach dem Eintreffen des Marktleiters durch den Marktleiter.

Der verkauf von lebenden tieren,nationalsozialistische artikel ,pornographische artikel,imitationen;replikate;blender;nicht ordnungsgemäss lizensierte tonträger,rauschmittel, sowie alle laut geltendem gesetzt nicht zum freien verkauf erlaubten gegenstände und produkte ist strengstens untersagt !

Verkauf von lebensmitteln nur nach schriftliche erlaubnis des veranstalters.

Hunde sind auf dem veranstaltungsgelände an der kurzen leine zu führen !

Die teilnahme an allen märkten ist kostenpflichtig !

mit aufbau des standes ist die standgebühr in voller höhe in bar fällig.

es wird die längste seite des standes nach laufenden meter standfläche berechnet !

Die aktuellen standmieten erfahren sie über unsere telefonische ansage, homepage,flyer oder unsere marktmeister vor ort.

kinderstandplätze: kinder bis 14 jahre haben einen meter standfläsche mit kinderartikeln frei;

Ein pkw ist ab 3 meter standfläche am stand kostenlos erlaubt-ausnahme mainwiese !
( ausnahme mainwiese würzburg - dort ist fahrzeug am stand immer gebührenpflichtig 4,- € )

 

Das verteilen von jeglicher werbung ist ohne schriftliche genehmigung des veranstaltersverboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Das betreten des veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene gefahr !

Den anweisungen des marktpersonals ist folge zu leisten !

Alle termine vorbehaltlich behördlicher genehmigung; Der Veranstalter hat das Hausrecht